Entscheidungsstichwort (Thema)
Erstattung von Arbeitnehmeranteilen zur Krankenversicherung
Leitsatz (redaktionell)
Hat eine KK irrtümlich für einen Beschäftigten Beiträge zur Krankenversicherung berechnet und sind diese vom Arbeitgeber gezahlt worden, so steht ihm der alleinige Anspruch auf Erstattung der Beiträge (auch der Arbeitnehmeranteile) zu. Der Arbeitnehmer hat nur einen Erstattungsanspruch (hinsichtlich seiner Anteile) gegen den Arbeitgeber.
Normenkette
RVO § 393 Abs. 1 S. 1 Fassung 1924-12-15
Fundstellen
Haufe-Index 543311 |
Das Beitragsrecht Meuer, 495 A 7 a 4 (LT1) |
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