Leitsatz (amtlich)

Mit Rücksicht auf die Bindung des Entgeltbegriffes an das Lohnsteuerrecht kann ein mittelbares Beschäftigungsverhältnis dann nicht angenommen werden, wenn der Lohn für die Hilfsperson nicht eindeutig feststeht, sondern von den Bezügen der Mittelsperson abgespaltet werden müßte.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1651127

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