Leitsatz (amtlich)

An Arbeitnehmervertreter eines Aufsichtsrats gezahlte Aufsichtsratsvergütungen stellen - da nicht für eine abhängige unselbständige Arbeit gewährt - kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt iS der RVO §§ 160 Abs 1, 732ff dar.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1651731

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