Entscheidungsstichwort (Thema)

Kassensitz

 

Leitsatz (amtlich)

Der Sitz einer Krankenkasse befindet sich im Regelfall am Sitz ihrer Hauptverwaltung. Eine Trennung von Sitz und Hauptverwaltung erfordert grundsätzlich unmittelbar betriebsbezogene organisatorische Gründe. Soll mit der Änderung des Kassensitzes nur bewirkt werden, daß ein anderer Landesverband zuständig wird, rechtfertigt dies die Versagung der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1661704

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge