Unser Arbeitsschutzsystem sieht gemäß ArbSchG (insb. § 3 ArbSchG "Grundpflichten des Arbeitgebers") eine Überprüfung der Wirksamkeit der festgelegten Präventions-/Schutzmaßnahmen sowie die Einleitung von Verbesserungen bei Bedarf vor. Die damit verbundene Intention entspricht weitgehend der einer Managementbewertung. Ein Management Review geht jedoch weiter. So sieht es ein dokumentiertes Verfahren, also eine geregelte Vorgehensweise und eine deutlich breitere Überprüfung und Bewertung der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit vor.

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