Als ""Manko", also negative Differenz zwischen einem "Soll"- und dem tatsächlichen "Ist"-Bestand, kommen in der Praxis die nachfolgenden Konstellationen in Betracht:

  • Kassenfehlbeträge
  • Fehlmengen in einem Warenbestand
  • Verluste von Waren oder Geldbeträgen beim Transport
  • Vom Arbeitgeber überlassene Arbeitsmittel etc. (PC, Mobilgeräte, Werkzeug) können nicht oder nicht vollständig zurückgegeben werden

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