Personen, die in Marokko bei einem marokkanischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer bestimmte Regelungen entsprechend.[2] Der Arbeitnehmer kann mit dem Vordruck D/MA 101 nachweisen, dass für ihn im Bereich der Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie der Arbeitslosenförderung ausschließlich die marokkanischen Rechtsvorschriften gelten.

[1]

S. Einstrahlung.

[2]

S. Abschn. 1-3.

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