Besonders achtsam sollte der unternehmensinterne Mediator mit dem Thema Vertraulichkeit umgehen. Ein Konflikt hat immer eine Geschichte. Diese zieht innerhalb eines Unternehmens ihre Kreise, meist lange bevor die Konfliktparteien in eine mögliche Mediation gehen. Oft wissen die Konfliktparteien selbst gar nicht, wer wieviel und was von dem Konflikt weiß und welche Metamorphosen die Geschichte in der Zwischenzeit durchgemacht hat. Dies sollte der unternehmensinterne Mediator mit den Konfliktparteien besprechen und klären, wie sie künftig mit dem Thema umgehen wollen. Meist wird vereinbart, dass die Tatsache, dass eine Mediation stattfindet, kommuniziert wird. Das ist auch sinnvoll, da es ohnehin auffallen würde, wenn wiederkehrend die gleichen Kollegen für einen identischen Zeitraum in einer Besprechung sind, deren Inhalte "geheim" sind. Ähnliches gilt für eine mögliche Abschlussvereinbarung nach erfolgreicher Mediation. Die Konfliktparteien regeln, wer in welchem Umfang über den Inhalt der getroffenen Regelungen informiert wird. Insbesondere der Arbeitgeber hat regelmäßig ein Interesse daran, über Erfolg oder Misserfolg der Mediation unterrichtet zu werden, da er die (finanziellen) Ressourcen dafür zur Verfügung stellt.

Gleichzeitig muss der Arbeitgeber das Prinzip der Vertraulichkeit respektieren und akzeptieren, dass der Mediator nicht berechtigt ist bzw. dazu verpflichtet werden kann, umfassend über die Inhalte des Mediationsverfahrens Bericht zu erstatten.

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