3.2.1 Notfallmedikamente
Bei bestimmten Tätigkeiten ist es sinnvoll Medikamente für den Notfalleinsatz vorzuhalten. Das gilt z. B. für Inhalationsmittel, die stark abschwellend auf die Schleimhäute der Atemwege wirken und geeignet sind, akute Atemnot zu lindern, bis der Rettungsdienst eintrifft, z. B. nach Gefahrstoffexposition (Chlorungsanlagen!) oder Insektenstichen (Gastronomie, Gartenbau). Ebenso werden für einzelne Gefahrstoffe Antidote (Medikamente für den Vergiftungsfall) im Sicherheitsdatenblatt empfohlen. In allen solchen Fällen sollte der Betriebsarzt beraten.
3.2.2 Reisemedizin
In Betrieben, in denen häufig Auslandsreisen anstehen, werden durch den Betriebsarzt u. U. die reisemedizinisch notwendigen Medikamente vorgehalten und ausgegeben, z. B. zur Malariaprophylaxe oder gegen Durchfallerkrankungen.
3.2.3 Impfstoffe
Für die arbeitsmedizinische Vorsorge werden gefährdungsabhängig die Impfstoffe für anzubietende Schutzimpfungen benötigt, z. B. gegen Hepatitis A und B oder Kinderkrankheiten. Das Gleiche gilt für Grippeschutzimpfungen im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsvorsorge.
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