Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht grundsätzlich gegen beide Arbeitgeber. Ein Anspruch hierauf gegen den Arbeitgeber des ersten Arbeitsverhältnisses kann auch bei einem Arbeitsunfall im weiteren Arbeitsverhältnis entstehen.[1] Der Anspruch entsteht auch dann, wenn der Arbeitnehmer mit der weiteren Tätigkeit gegen ein Beschäftigungsverbot aus dem ersten Arbeitsverhältnis verstoßen hat[2], allerdings liegt ein diesen Anspruch ausschließendes Verschulden vor, wenn der Arbeitnehmer deutlich gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt und damit seine Gesundheit gefährdet.[3]

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