Überblick

Dieser Beitrag befasst sich insbesondere mit der Rechtsprechung, die die Grundsätze und Grenzen der Meinungsfreiheit im Arbeitsverhältnis näher austariert hat. Zudem sind Handlungsmöglichkeiten und Handlungspflichten des Arbeitgebers Gegenstand. Arbeitgeber müssen beispielsweise Maßnahmen ergreifen, wenn Mitarbeiter andere Mitarbeiter diskriminieren. Auch zum Schutz der Reputation des Unternehmens und zur Wiederherstellung des Betriebsfriedens kann es angezeigt sein, arbeitsrechtliche Disziplinarmaßnahmen zu ergreifen. Vorgelagert zu den repressiven Mitteln empfiehlt es sich für Arbeitgeber, bereits präventive Maßnahmen zu ergreifen, um Mitarbeiter hinreichend zu sensibilisieren (z. B. im Umgang mit sozialen Medien).

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

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