Wird das Beschäftigungsverhältnis in dem auf das Ende der Entgeltfortzahlung folgenden Kalendermonat aufgelöst, so sind folgende Meldungen abzugeben:

  • für den Zeitpunkt des letzten Tages der Zahlung von Entgelt eine Unterbrechungsmeldung, die das bis dahin für das betreffende Kalenderjahr noch nicht gemeldete Entgelt erfasst,
  • für den Zeitpunkt des Endes der Beschäftigung eine Abmeldung mit dem Entgelt "Null".

Die Unterbrechungsmeldung ist innerhalb von 6 Wochen nach dem Ende der Beschäftigung zu erstatten. Die Abmeldung ist mit der nächsten Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen nach dem Ende der Beschäftigung zu erstatten.

 
Praxis-Beispiel

Krankengeld und Beschäftigungsende während des Krankengeldbezugs (Unterbrechungsmeldung und Abmeldung)

 
Beginn der versicherungspflichtigen Beschäftigung 1.7.2010
Krankengeldbezug 9.6.2024 – 30.8.2024
Letzter Entgelttag 8.6.2024
Ende der Beschäftigung 21.7.2024
Unterbrechungsmeldung  
Unterbrechungsmeldung zum 8.6.2024
Meldeschlüssel 51
Zeitraum 1.1.2024 – 8.6.2024
Beitragspflichtiges Bruttoentgelt 27.250 EUR
Frist für die Unterbrechungsmeldung 1.9.2024
Abmeldung  
Abmeldung zum 21.7.2024
Meldeschlüssel 30
Zeitraum 9.6.2024 – 21.7.2024
Beitragspflichtiges Bruttoentgelt 0 EUR
Späteste Frist für die Abmeldung 4.9.2024

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