Der Arbeitgeber hat dem Beschäftigten den Inhalt der Meldung mindestens einmal jährlich in Textform mitzuteilen.

Die Bescheinigung muss inhaltlich getrennt alle im Kalenderjahr gemeldeten Daten enthalten. Sie muss spätestens bis zum 30.4. des Folgejahres oder bei Ende der Beschäftigung nach Abgabe der letzten Meldung ausgestellt werden. Der Meldenachweis ist zu den Entgeltunterlagen zu nehmen und bis zum Ablauf des auf die letzte Betriebsprüfung folgenden Kalenderjahres aufzubewahren.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


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