Herr/Frau [Name]

[Adresse]


[Firma]

[Adresse]


[Anrede],

hiermit werden Sie gemäß § 4 Abs. 3 LkSG durch die Geschäftsführung der ...... [Firma] mit Wirkung vom ...... [Datum] zum Menschenrechtsbeauftragten ernannt. Als Menschrechtsbeauftragter sind Sie verpflichtet, die menschen- und umweltrechtsbezogenen Sorgfaltspflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) umzusetzen und in allen maßgeblichen Geschäftsabläufen durch angemessene Maßnahmen zu verankern.

I. Aufgaben

Ihnen obliegt die ordnungsgemäße Überwachung der Aufstellung, Einrichtung und Unterhaltung des Risikomanagements nach dem LkSG. Dabei haben Sie insbesondere die Aufgabe sicherzustellen, dass die Sorgfaltspflichten im Rahmen des LkSG wirksam und angemessen in allen relevanten Geschäftsabläufen verankert werden. Hierzu zählen insbesondere[2]:

  • Durchführung einer Risikoanalyse anlassbezogen bzw. anlasslos mindestens einmal im Geschäftsjahr
  • Implementierung angemessener Präventionsmaßnahmen im Unternehmen und gegenüber den unmittelbaren Lieferanten des Unternehmens
  • Ergreifen von Abhilfemaßnahmen bei Aufdeckung von Verletzungen von menschen- und umweltrechtlichen Belangen im Rahmen der Risikoanalyse
  • Umsetzung von Sorgfaltspflichten bezüglich Risiken in Bezug auf mittelbare Lieferanten, soweit substantiierte Kenntnis diesbezüglich besteht
  • Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens[3]
  • Durchführung der Berichterstattung an die zuständige Behörde, derzeit Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Hinsichtlich Ihrer vorgenannten Aufgaben haben Sie die Pflicht, an die Geschäftsführung regelmäßig, mindestens einmal im Kalenderjahr, zu berichten. Sollten Sie unterjährig Risiken und/oder bevorstehende Verletzungen von menschen- und umweltrechtlichen Belangen, die nach dem LkSG geschützt sind, oder die Nichteinhaltung durch Arbeitnehmer oder Lieferanten aufmerksam werden, hat eine unverzügliche Information der Geschäftsführung zu erfolgen.

Die Durchführung Ihrer Pflichten ist regelmäßig und kontinuierlich zu dokumentieren.

II. Befugnisse

Um die vorgenannten Aufgaben effektiv gewährleisten zu können, stehen Ihnen insbesondere die folgenden Befugnisse zu[4]:

  • [...]

III. Zeitlicher Umfang und Fortbildung

Die Geschäftsführung sichert Ihnen den zur Erfüllung Ihrer Aufgaben notwendigen zeitlichen Freiraum und ihre Unterstützung zu.[5]

Sie sind verpflichtet, sich über den aktuellen Inhalt der für ihren Aufgabenbereich einschlägigen Rechtsvorschriften zu informieren und informiert zu halten (Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien etc.). Das Unternehmen stellt dabei sicher, dass Sie sich das notwendige Wissen, z.B. durch den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen, aneignen können.

IV. Widerruf

Diese Bestellung kann jederzeit durch die Geschäftsführung widerrufen werden.


Wir wünschen Ihnen bei Ihrer Tätigkeit viel Erfolg.

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[Geschäftsführung] [Beauftragte Person]
[1] Die Bezeichnung des Beauftragten kann frei gewählt werden, da dieser nicht gesetzlich definiert wurde. Insofern wäre auch LKSG-Beauftragter oder eine andere Bezeichnung möglich.
[2] Dieser Katalog an Pflichten ist nicht abschließend und muss je nachdem wie das LkSG im Unternehmen umgesetzt wird, entsprechend angepasst werden. Gesetzlich ist nicht klar definiert, welche Pflichten zwingend vom Menschenrechtsbeauftragen übernommen werden müssen.
[3] Dieses Beschwerdeverfahren kann bspw. an das Beschwerdeverfahren zum Hinweisgeberschutzgesetz verbunden werden. Teilweise sind hierdurch nur geringe Anpassungen notwendig.
[4] Hier können Befugnisse, wie beispielsweise Weisungsbefugnisse gegenüber Mitarbeitern oder Einsichtsrechte eingeräumt werden. Dies hängt wiederum vom konkreten Risikomanagement im Unternehmen ab.
[5] Sofern dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist, kann dem Menschenrechtsbeauftragten Hilfspersonal sowie Arbeitsmittel (z.B. Räume, Einrichtungen, IT-Infrastruktur) zur Verfügung gestellt werden. Dies kommt auf die Unternehmensstruktur und das Ergebnis der Risikoanalyse an.

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