Geringfügig Beschäftigte in einem bereits am 31.12.2012 bestehenden Minijob sind aufgrund der Übergangsregelungen der Minijob-Reform weiterhin versicherungsfrei, solange das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt 400 EUR nicht übersteigt. Sie können den Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit aber jederzeit erklären.[1] Die Verzichtserklärung gilt dann für die Dauer aller im Zeitpunkt ihrer Abgabe bestehenden und vor dem 1.1.2013 aufgenommenen Beschäftigungen. Die Versicherungspflicht endet erst, wenn keine geringfügig entlohnte Beschäftigung mehr ausgeübt wird.

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