Kurzbeschreibung

Diese Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag führt das Mobile Arbeiten für den Mitarbeiter ein und beinhaltet für die spätere Beseitigung alternativ einen Widerrufsvorbehalt oder eine Befristung.

Vorbemerkung

Grundsätzlich ist die zusätzlich zum Arbeitsvertrag geschlossene Vereinbarung über die Einführung des mobilen Arbeitens auch mündlich wirksam. Zu Beweiszwecken wird jedoch die Niederschrift empfohlen, hierfür reicht die Textform aber aus.

Ebenso wie für Vollzeitbeschäftigte, kann eine solche Vereinbarung über einen flexiblen Arbeitsort auch mit anderen Beschäftigten vereinbart werden. Auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses oder den zeitlichen Umfang kommt es dabei nicht an. Daher kann dieses Muster u.a. auch für folgende Personengruppen und Arbeitsverhältnisse genutzt werden:

  • Befristet Beschäftigte und Teilzeitkräfte, also auch geringfügig entlohnt Beschäftigte (Minijobber) und Midijobber
  • Auszubildende[1]
  • Werkstudenten, dual Studierende[2] und Praktikanten[3]
  • Diplomanden, Masteranden und Bacheloranden[4]
  • Aushilfskräfte
  • Mitarbeiter in Elternzeit
  • Ausländische Arbeitnehmer
  • Menschen mit Schwerbehinderung
  • Prozessbeschäftigte

Nicht geeignet ist dieses Muster hingegen in folgenden Fällen:

  • in Privathaushalten beschäftige Personen, z.B. Haushaltshilfen
  • Saisonarbeitskräfte
  • freie Mitarbeiter
  • Im Verhältnis zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer, da hier das Arbeitsverhältnis mit dem Verleiher besteht.
[1] Achtung: Bei minderjährigen Auszubildenden sind Besonderheiten zu beachten (HI521805).
[2] Achtung: Bei minderjährigen Studierenden sind Besonderheiten zu beachten (HI521805).
[3] Achtung: Bei minderjährigen Praktikanten sind Besonderheiten zu beachten (HI521805).
[4] Achtung: Bei minderjährigen Studierenden sind Besonderheiten zu beachten (HI521805).

Mobiles Arbeiten, Zusatzvereinbarung

zum Arbeitsvertrag vom ........... zwischen

.................................................................

– nachfolgend Arbeitgeber –

und

.................................................................

– nachfolgend Arbeitnehmer –

§ 1 Beginn und Art der mobilen Arbeit, Arbeitszeit

  1. Der Arbeitnehmer wird ab dem ........... seine Arbeitsleistung mobil erbringen. Die Arbeitsleistung wird (Zutreffendes bitte ankreuzen)

    [ ] in voller vertraglich vereinbarter Höhe durch mobile Arbeit erbracht.

    oder

    [ ] im Umfang von ........... Stunden/Woche vom Arbeitnehmer mobil erbracht. Die weitere Leistung bis zum vertraglich vereinbarten Umfang erbringt der Arbeitnehmer an folgenden Wochentagen und zu folgenden Uhrzeiten im Betrieb: ........... .

  2. Die Verteilung der Arbeitszeit nimmt der Arbeitnehmer eigenverantwortlich vor, wobei er betriebliche Notwendigkeiten berücksichtigen wird. Der Arbeitnehmer ist zu folgenden Zeiten für den Arbeitgeber erreichbar: ........... .
  3. Der Arbeitnehmer wird bei der mobilen Tätigkeit die Vorgaben des Arbeitszeitschutzes beachten, insbesondere die täglichen Höchstarbeitszeiten nicht überschreiten und die erforderliche Ruhepause zwischen zwei Arbeitstagen einhalten.
  4. Die Erfassung der Arbeitszeiten erfolgt durch den Arbeitnehmer mittels einer manuellen monatlichen Aufstellung. In diese sind auch Krankheits-, Urlaubs- und weitere Freistellungszeiten aufzunehmen. Die Aufstellung wird der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber nach Ablauf des Monats am nächsten Werktag des jeweils folgenden Monats übermitteln.

§ 2 Dauer der mobilen Arbeit, Beendigung

  1. Für die Dauer der Tätigkeit treffen die Parteien folgende Vereinbarung (Zutreffendes bitte ankreuzen):

    [ ] Befristung:

    Die mobile Arbeit wird vorübergehend befristet bis zum ........... wegen ........... (Sachgrund der Befristung angeben, z. B. Ende der Elternzeit).

    oder

    [ ] Unbefristetes mobiles Arbeiten mit Widerrufsvorbehalt[1]:

    Die mobile Tätigkeit erfolgt unbefristet.

    Der Arbeitgeber behält sich vor, die Abrede über das mobile Arbeiten zu widerrufen und den Arbeitnehmer anzuweisen, die Arbeitsleistung wieder ausschließlich im Betrieb bzw. am ursprünglich vereinbarten Arbeitsort zu erbringen. Einen Widerruf kann der Arbeitgeber bei Vorliegen betrieblicher Gründe erklären. Betriebliche Gründe können beispielsweise sein (die folgende Aufzählung ist nicht abschließend): das Erfordernis höherer Präsenz am betrieblichen Arbeitsplatz, notwendige persönliche Abstimmung zwischen dem Arbeitnehmer und Kunden, Kollegen oder Vorgesetzten zur Ermöglichung eines besseren Informationsflusses, die Vermeidung von Reibungsverlusten im betrieblichen Ablauf, die bessere Ausstattung mit Arbeitsmitteln im Betrieb, Bedenken wegen der Einhaltung des Daten- und Arbeitsschutzes im Homeoffice aufgrund konkreter Anhaltspunkte,

    .................................................................

    (ggfs. weitere mögliche Gründe, speziell auf das Unternehmen abgestimmt, ergänzen).

    Die Interessen des Arbeitnehmers sind bei der Entscheidung über die Ausübung des Widerrufsrechts im Rahmen billigen Ermessens angemessen zu berücksichtigen.

    Sofern der Arbeitgeber von seinem Widerrufs- und Weisungsrecht Gebrauch macht, hat er eine Widerrufs- bzw. Ankünd...

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