Ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht auch, wenn das Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft vom Arbeitgeber zulässig aufgelöst worden ist.

Von einer zulässigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses wird allerdings nur dann ausgegangen, wenn sie während der Schwangerschaft erfolgte.[1] Bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber vor Beginn der Schwangerschaft ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, auch wenn das Arbeitsverhältnis erst während der Schwangerschaft endet. Gleiches gilt, wenn die Arbeitnehmerin selbst das Arbeitsverhältnis kündigt.

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