Frauen, die bei Beginn der Schutzfrist

  • in einem Arbeitsverhältnis stehen oder
  • in Heimarbeit beschäftigt sind oder
  • deshalb nicht mehr in einem Arbeitsverhältnis stehen, weil dieses während der Schwangerschaft vom Arbeitgeber zulässig aufgelöst worden ist,

erhalten Mutterschaftsgeld.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge