Bei Versicherten, deren Nettoarbeitsentgelt nach Stundenlohn gezahlt wird, ist das Nettoarbeitsentgelt im Berechnungszeitraum mit der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit zu multiplizieren und durch die bezahlten Arbeitsstunden multipliziert mit sieben zu teilen (Formel 3).[1]
Formel 3: | Nettoarbeitsentgelt im Berechnungszeitraum x wöchentliche Arbeitszeit (zzgl. Ø Mehrarbeitsstunden) |
Arbeitsstunden x 7 |
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ist um die durchschnittlichen Mehrarbeitsstunden im Berechnungszeitraum zu erhöhen.
Berechnung bei Stundenlohn
mtl. Nettoarbeitsentgelt Mai | insgesamt 168 Arbeitsstunden | 1.596 EUR |
mtl. Nettoarbeitsentgelt Juni | insgesamt 160 Arbeitsstunden | 1.520 EUR |
mtl. Nettoarbeitsentgelt Juli | insgesamt 176 Arbeitsstunden | 1.672 EUR |
wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden
Berechnung:
4.788 EUR x 40 | = 54,29 EUR kalendertägliches Nettoarbeitsentgelt → 13 EUR Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse → 41,29 EUR Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber |
504 x 7 |
Mutterschaftsgeld/Arbeitgeberzuschuss bei Arbeitsausfällen
Die Berechnung des Mutterschaftsgeldes und der Arbeitgeberzuschuss bei Arbeitsausfällen im Bemessungszeitraum, die zulasten bzw. nicht zulasten der Versicherten gehen, werden im GR v. 6.12.2017-II i. d. F. v. 23.3.2022: Abschn. 9.2.4.7.3 und 9.2.4.7.4 dargestellt.
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