Der Bezug von Mutterschaftsgeld hat keinen Einfluss auf die private Kranken- und Pflegeversicherung. Beiträge sind weiterhin zu entrichten. Allerdings sind diese jetzt allein durch die Arbeitnehmerin zu tragen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge