1 Echte Nachbarschaftshilfe

Nachbarschaftshilfe im eigentlichen Sinn führt zu keinen steuerlichen Verpflichtungen, wenn sie ohne Gegenleistung [1] erbracht wird (z. B. Gefälligkeiten).

Steuerlich ist es regelmäßig schwierig, Nachbarschaftshilfe von Schwarzarbeit abzugrenzen. Richtig verstanden ist Nachbarschaftshilfe eine ohne Gegenleistung unter Nachbarn gewährte Hilfe in Sachleistungen oder Unterstützungen. Erfolgt diese in persönlichen Notlagen oder Krisen, ergeben sich meist keine steuerlichen Folgen; solche Nachbarschaftshilfe wird oft einmalig geleistet. Fehlende Einkunftserzielungsabsicht und das Prinzip der Liebhaberei stehen steuerlichen Folgerungen entgegen.

[1]

S. Schwarzarbeit.

2 Vorgebliche Formen der Nachbarschaftshilfe

Anders verhält es sich beim Hausbau, in der Landwirtschaft oder bei einer Kinderbetreuung, wenn die Nachbarschaftshilfe "nachhaltig" ist, also in größerem Umfang geleistet wird. Erhält solch eine Hilfe eine Gegenleistung, sind steuerliche Folgerungen zu beachten. Dabei ist es unbeachtlich, wie diese Gegenleistung aussieht. Hilft der begünstigte Nachbar z. B. im Gegenzug ebenso beim Hausbau mit oder wartet/repariert er das Kfz seines leistenden Nachbarn, erzielt dieser Nachbar steuerpflichtige Einkünfte. Die Einordnung zu den Einkunftsarten erfolgt nach den üblichen Kriterien, wobei eine nachhaltige Nachbarschaftshilfe für mehrere Nachbarn zu gewerblichen Einkünften führen kann.[1]

[1]

S. Schwarzarbeit.

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