Bei Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen lassen sich CSR-Ziele v. a. als STI in die jährliche Zielvereinbarung einbauen. Unterscheiden lassen sich messbare harte Ziele sowohl auf Betriebs- als auch auf Mitarbeiterebene sowie weiche Ziele, deren Bewertung auf Betriebsebene von der Leistung der Beschäftigten abhängt und durch Vorgesetzte vorzunehmen ist. In der Zielvereinbarung können diese Formen auch gemeinsam verwendet werden.

 
Praxis-Beispiel

Zielvereinbarungen

  • Bei der Frosta AG werden Beschäftigte mit harten Zielen individuell incentiviert, an der CSR-Strategie des Unternehmens teilzunehmen: Das Unternehmen begann bereits 2011 durch eine zielgerichtete Incentivierung gerade den durch die eigenen Produkte nachteiligen Effekt zu reduzieren, indem die Zielvereinbarungen der Beschäftigten im Einkauf auf die Beschaffung und Überprüfung nachhaltiger Rohwaren und Zutaten nach internationalen Standards ausgerichtet wurden.
  • Die Gasag AG setzt auf harte und weiche Ziele auf Unternehmensebene: Als Ziele ihrer CSR-Strategie hat sie sich die "CO2-Neutralität" und "Kulturentwicklung" gesetzt. Um dies zu erreichen, stellt das Ziel der CO2-Neutralität eine der 3 Komponenten der variablen Vergütung dar, die mit 20 % gewertet wird. Dies gilt nicht nur für die Vorstandsebene oder Führungskräfte, sondern auch für Tarifarbeitnehmer und -arbeitnehmerinnen.
  • Andere Unternehmen setzen auf die Zufriedenheit/Motivation der zuarbeitenden Beschäftigten und Führungsqualitäten, die Zufriedenheit der Kunden oder die Förderung sozialer Projekte als weiche Ziele bei der Mitarbeitervergütung.

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