Begriff

Die Nahtlosigkeitsregelung des Arbeitslosengeldes soll dauerhaft leistungsgeminderte Arbeitnehmer vor Nachteilen schützen, die infolge der unterschiedlichen Zuständigkeiten von Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung auftreten können. Das Arbeitslosengeld nach der Sonderregelung soll danach insbesondere die Sicherungslücke abdecken, die zwischen dem Auslaufen des Krankengeldes und der Bewilligung einer Rente wegen Erwerbsminderung entstehen kann. Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld kann dabei auch bestehen, wenn das Arbeitsverhältnis noch formal fortbesteht.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Der Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Minderung der Leistungsfähigkeit ist in § 145 SGB III geregelt.

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