Rz. 58

Der Anspruch auf Feiertagsvergütung ist ein gesetzlicher Anspruch, selbst wenn darüber hinaus eine tarifvertragliche Anspruchsgrundlage existiert. Eine tarifliche Ausschlussfristenregelung erfasst auch den gesetzlichen Anspruch nach § 2 Abs. 3 EFZG. § 12 EFZG steht nicht entgegen.[1] Will die tarifliche Ausschlussfristenregelung aber nur tarifliche Ansprüche erfassen, unterfällt der gesetzliche Anspruch den tarifvertraglichen Ausschlussfristen nicht.[2]

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