Nicht krankenversicherte Personen mit Wohnsitz in Deutschland sind verpflichtet, sich bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen zu versichern, soweit sie
- vor dem Verlust ihres Krankenversicherungsschutzes zuletzt privat krankenversichert waren oder
- niemals in Deutschland krankenversichert waren, aber (z. B. als Selbstständiger) dem System der PKV zuzuordnen sind.[1]
Für welches Unternehmen sie sich entscheiden, steht ihnen frei.
Die privaten Versicherungsunternehmen sind ihrerseits verpflichtet, diese Personen in ihre Versicherung aufzunehmen und ihnen den Basistarif anzubieten.[2]
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