Nicht krankenversicherte Personen mit Wohnsitz in Deutschland sind verpflichtet, sich bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen zu versichern, soweit sie

  • vor dem Verlust ihres Krankenversicherungsschutzes zuletzt privat krankenversichert waren oder
  • niemals in Deutschland krankenversichert waren, aber (z. B. als Selbstständiger) dem System der PKV zuzuordnen sind.[1]

Für welches Unternehmen sie sich entscheiden, steht ihnen frei.

Die privaten Versicherungsunternehmen sind ihrerseits verpflichtet, diese Personen in ihre Versicherung aufzunehmen und ihnen den Basistarif anzubieten.[2]

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge