Grundsätzlich muss jede Beschäftigung über das Portal "postedworkers.nl" online gemeldet werden. Neben der Meldepflicht der Arbeitgeber gibt es eine Kontrollpflicht für die Auftraggeber. Diese müssen bei Beginn der Beschäftigung kontrollieren, ob die Meldung vollständig ist und ggf. eine Korrektur veranlassen. Vom 1.3.2020 an ist diese Meldung verpflichtend. Hierfür wurden vom niederländischen Ministerium für Arbeit und Soziales eine Checkliste mit allen benötigten Angaben veröffentlicht. Dies sind unter anderem Angaben zur Firma, entsandten Personen sowie zur Bescheinigung A1.

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