Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in Österreich vorübergehend beschäftigt ist, vor Beginn der Tätigkeit über das Entsendeportal gemeldet werden. Hierbei werden für die Entsendung und Arbeitnehmerüberlassung unterschiedliche Formulare zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der Meldung müssen unter anderem Angaben

  • zum deutschen Arbeitgeber/zum Überlasser,
  • zum österreichischen Auftraggeber,
  • zum entsandten Arbeitnehmer,
  • zur Entsendung (Ort der Beschäftigung, Dauer der Entsendung, Arbeitszeit, Arbeitsentgelt),
  • zur Art der Tätigkeit und Verwendung des Arbeitnehmers und
  • zur Kontaktperson, die als Ansprechpartner für die Kommunikation mit den Behörden fungiert,

gemacht werden.

 
Hinweis

Mitzuführende Unterlagen

Im Rahmen der Meldungen müssen auch Angaben zum Ort gemacht werden, an welchem die für die Entsendung erforderlichen Unterlagen aufbewahrt werden. Bei jeder Entsendung müssen

  • die A1 Bescheinigung,
  • eine Kopie der Meldung der Entsendung,
  • die Lohnunterlagen,
  • die Lohnaufzeichnungen und
  • die Aufzeichnungen über die Arbeitszeiten

jederzeit bereitgehalten werden.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge