Die Eingliederung des Personalbereichs ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Zusätzlich ist zu beachten, welche Aufgaben in welchem Umfang von der Personalabteilung wahrgenommen werden sollen.
Möglichkeiten zur Eingliederung der Personalleitung sind:
- Mitglied der Geschäftsleitung
- Direkt der Geschäftsleitung unterstellt
- Direkt als Stabsstelle der Geschäftsleitung unterstellt
- Der Geschäftsführung und dem kaufmännischen Leiter unterstellt.
5.1 Mitglied der Geschäftsleitung
Aufgrund des starken Wandels in der Gesellschaft, am Arbeitsmarkt und den daraus resultierenden Anforderungen und Aufgaben, die an das Unternehmen gestellt werden, ist absehbar, dass in den nächsten Jahren diese Form der hierarchischen Einordnung zunehmen wird. Die Personalabteilung muss, um optimal am Markt agieren zu können, auf der höchsten Ebene angesiedelt werden und somit in alle wichtigen Aspekte involviert sein.
Der Personalleiter als Geschäftsführer wird in sämtliche Grundsatzentscheidungen und Unternehmensprozesse miteinbezogen und wirkt gestaltend mit. In Abstimmung auf das Gesamtunternehmen werden Strategien für den Personalbereich entwickelt, die danach unternehmensübergreifend umgesetzt werden.
Zusätzlich ist es Aufgabe der Personalabteilung, die internen und externen Einflussgrößen im Personalbereich zu beobachten und zu analysieren. Dementsprechend kann rechtzeitig auf Marktveränderungen Einfluss genommen werden und die Organisation und die darin tätigen Mitarbeiter weiterentwickelt bzw. angepasst werden.
Die Einbeziehung des Personalmanagements als gleichberechtigtes Ressort in der Geschäftsleitung ist heute insbesondere bei großen Unternehmen festzustellen.
5.2 Direkt der Geschäftsleitung unterstellt
Die Personalleitung wird über die festgelegten Ziele und Strategien informiert. Diese werden dann für den Personalbereich genau definiert, weiterentwickelt und auf der operativen Ebene umgesetzt. Die nächstniedrigeren Ebenen formulieren ihre Wünsche und Forderungen an das Unternehmen, die der Personalleitung mitgeteilt werden. Die Personalleitung ist als Vermittler zwischen Geschäftsleitung und Arbeitnehmer tätig.
Diese Organisationsform wird am häufigsten in mittelständischen Unternehmen angewandt.
5.3 Direkt als Stabsstelle der Geschäftsleitung unterstellt
Eine Personalabteilung, die ohne Entscheidungskompetenz ausgestattet ist, hat sicherlich bei der Umsetzung ihrer Aufgaben erhebliche Schwierigkeiten. Die Unterstellung direkt unter die Geschäftsleitung bringt zwar eine gewisse Akzeptanz im Gesamtunternehmen, jedoch kann nicht eigenverantwortlich gearbeitet werden. Die Einrichtung einer Stabsstelle unter der Geschäftsleitung erfolgt häufig in Unternehmen, welche vom Firmeninhaber geführt werden. Die Geschäftsleitung möchte selbst die Entscheidungen im Personalbereich treffen und ebenso festlegen, wer, wann, wo, was zu tun hat.
5.4 Direkt der Geschäftsführung und dem kaufmännischen Leiter unterstellt
In dieser Form kann die Personalabteilung sicherlich ausschließlich als Verwalter tätig werden, um operative Aufgaben zu erledigen. Den Ansprüchen und Erfordernissen einer modernen Personalabteilung und insbesondere an ein gestaltendes Personalmanagement kann dies nicht gerecht werden. Die Mitarbeiter dieser Gliederungsform sollten sich überlegen, wie sie ihr Know-how im Unternehmen transparent und nachgefragt machen können, um mehr Anerkennung — auch in Form ihrer hierarchischen Eingliederung — zu erhalten.