Der Beratungsvertrag sollte konkret abgefasst sein und alle wichtigen Positionen enthalten. Dazu gehören insbesondere der Umfang der Beratungsleistungen, alle finanziellen Regelungen (Beraterhonorare fix oder mit Erfolgskomponente, Nebenkosten detailliert oder als Pauschale, Verwaltungskostenpauschalen, Service-Pakete usw.), die Terminplanung als Rahmen bzw. mit folgenden Abrufaufträgen oder aufgeschlüsselt mit einer Verlängerungsoption. Da die Inanspruchnahme der Beratungsleistungen durch den oder die Teilnehmer freiwillig geschieht, sollte der Vertrag flexibel genug sein, um Veränderungen zuzulassen. Es ist auch durchaus üblich, dass der Auftraggeber in begründeten Fällen einen Wechsel des Beraters verlangen kann.

Ebenso ist es sinnvoll, die Berichtspflichten (Zwischenberichte, Abschlussbericht) im Vertrag aufzuführen. Gerade beim Gruppenoutplacement, das im Allgemeinen "vor Ort" stattfindet, ist die klare Regelung der Erbringung der jeweiligen Leistungen durch die beiden Vertragsparteien sehr wichtig, um Dissonanzen und Anlaufschwierigkeiten zu vermeiden.

Es sollte im Interesse beider Parteien liegen, rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme den Vertrag zu unterzeichnen. Erfahrungen aus der Praxis lehren, dass dieser Hinweis angebracht ist.

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