BMF, Schreiben v. 9.7.2007, IV B 3 - S 1301 - PAP/07/0001

Gesetz zu dem Abkommen vom 17.1.1995
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
dem Unabhängigen Staat Papua-Neuguinea
zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
vom 17.9.1999 (BGBl 1999 II S. 826, BStBl 1999l S. 883)

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird Folgendes mitgeteilt:

Mit dem vorgenannten Vertragsgesetz wurde die Bundesregierung ermächtigt, das Abkommen vom 17.1.1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Unabhängigen Staat Papua-Neuguinea zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen völkerrechtlich zu ratifizieren. Diese Ermächtigung ist mittlerweile gegenstandslos geworden, da die Ratifikationsurkunden bisher nicht ausgetauscht worden sind und auch künftig nicht ausgetauscht werden. Das vorgenannte Doppelbesteuerungsabkommen wird daher auch in der Zukunft nicht anzuwenden sein.

 

Normenkette

DBA Papua-Neuginea

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