Das Auswärtige Amt erlässt im Benehmen mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat[1] [Vom 27.06.2020 bis 12.10.2023: Innern, für Bau und Heimat; Bis 26.06.2020: Innern] allgemeine Verwaltungsvorschriften über das Ausstellen amtlicher Pässe.

[1] Geändert durch Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 08.10.2023. Anzuwenden ab 13.10.2023.

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