Ist vertraglich geregelt, dass die Durchführung der Pauschalbesteuerung auf geringere Werte als die steuerlichen Höchstgrenzen beschränkt ist, können die pauschal besteuerbaren Bezüge auch nur in Höhe dieser tarif- oder arbeitsvertraglichen Grenzwerte beitragsfrei belassen werden. Bei Beiträgen, die die vertraglichen Grenzwerte übersteigen, besteht bei Durchführung des Regelbesteuerungsverfahrens Beitragspflicht.

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