Nach § 11 Jugendarbeitsschutzgesetz gilt: Jugendlichen müssen im Voraus feststehende Ruhepausen von angemessener Dauer gewährt werden. Die Ruhepausen müssen mindestens betragen:

  • 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 4,5 bis zu 6 Stunden,
  • 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden.

Wie nach dem Arbeitszeitgesetz auch müssen Ruhepausen für Jugendliche mind. 15 Minuten lang sein. Jugendliche dürfen nicht länger als 4,5 Stunden hintereinander ohne Ruhepause beschäftigt werden, wobei Ruhepausen frühestens eine Stunde nach Beginn und spätestens eine Stunde vor Ende der Arbeitszeit eingelegt werden dürfen.

Besonders wird darauf hingewiesen, dass Jugendliche die Pausen nur dann in den Arbeitsräumen verbringen dürfen, wenn dort in der Zeit nicht gearbeitet wird und "auch sonst die notwendige Erholung nicht beeinträchtigt wird".

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