Qualifiziertes Personal zu finden kann für Arbeitgeber eine Herausforderung darstellen. Unternehmen setzen vermehrt auf Mitarbeiterempfehlungsprogramme. Bei diesen werden Mitarbeiter mit einer Prämie dafür belohnt, dass aufgrund ihrer Empfehlung ein geeigneter Bewerber eingestellt werden kann.
Die gezahlte Prämie ist steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Lohnsteuer: Die Lohnsteuerpflicht ergibt sich aus § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG in Zusammenhang mit § 8 Abs. 1 Satz 1 EStG sowie § 2 LStDV und R 19.3 LStR.
Sozialversicherung: Die Beitragspflicht in der Sozialversicherung ergibt sich aus § 14 Abs. 1 S. 1 SGB IV, die Verbeitragung als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt aus § 23a SGB IV.
Entgelt | LSt | SV |
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Prämie zur Personalgewinnung | pflichtig | pflichtig |
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