Im betrieblichen Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement sind folgende verschiedene Akteure tätig:

  • staatliche Arbeitsschutzbehörden (z. B. Gewerbeaufsichtsamt),
  • Unfallversicherungsträger und Berufsgenossenschaften,
  • Träger der gesetzlichen Rentenversicherung,
  • Verbände der Sozialpartner wie Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände,
  • Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammern, Innungen, Fachverbände,
  • Krankenkassen,
  • Arbeitsverwaltung mit Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsämter,
  • externe Dienstleister mit Beratungskompetenzen in verschiedenen Gebieten.

Die strukturellen Grundlagen für eine dauerhafte, verbindliche und zielorientierte Kooperation der Sozialversicherungsträger unter Einbezug weiterer verantwortlicher Akteure auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene sind das Ziel des Präventionsgesetzes.

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