Begriff

Unter Prävention versteht man im Arbeits- und Gesundheitsschutz, das Auftreten von Krankheiten oder Gesundheitsbeeinträchtigungen durch gezielte Interventionsmaßnahmen weniger wahrscheinlich zu machen bzw. zu verhindern oder zumindest zu verzögern. Prävention zielt zudem darauf ab, Beschäftigte zu befähigen, gesundheitsgefährdende Risikofaktoren zu erkennen und zugleich ihre gesundheitsrelevanten Lebens- und Arbeitsbedingungen zu verbessern.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Mit dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat durch ein erweitertes Verständnis von Arbeits- und Gesundheitsschutz ein Paradigmenwechsel zu einem präventiven Arbeitsschutz stattgefunden:

"Maßnahmen des Arbeitsschutzes … sind Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit" (§ 2 Abs. 1 ArbSchG). Außerdem schreibt das ArbSchG vor, dass der Arbeits- und Gesundheitsschutz als kontinuierlicher Verbesserungsprozess zu organisieren ist.

Im § 20 SGB V ist der gesetzliche Auftrag der Krankenkassen zur primären Prävention und Gesundheitsförderung verankert, durch vorgesehene Leistungen zur Verminderung von Krankheitsrisiken sowie zur Förderung des selbstbestimmten gesundheitsorientierten Handelns der Versicherten. Der Leitfaden Prävention formuliert die Handlungsfelder und Kriterien des GKV-Spitzenverbandes zur Qualitätssicherung und -entwicklung sowie zur Umsetzung der §§ 20, 20a und 20b SGB V.

Zur grundlegenden Verbesserung der Zusammenarbeit von Sozialversicherungsträgern, Ländern und Kommunen wurde im Juli 2015 zudem das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) verabschiedet.

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