Wie reagiert man nun auf steigende Gesundheitsausgaben im Gesundheitswesen und Fehlzeiten in der Arbeitswelt? Wie Abb. 1 zeigt, sind die primären Kostentreiber bei den Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Jahr 2014 die Krankenhäuser, gefolgt von den Arzneimitteln und Ärzten. Sie zusammen beanspruchen bereits rund 70 % der Gesamtausgaben in Höhe von 193,6 Mrd. EUR. Für die Prävention wurden 1,8 Mrd. EUR in 2014 aufgewandt, was nur 0,9 % der Gesamtausgaben entspricht.
Abb. 1: Übersicht zu den Leistungsausgaben der GKV in 2014
Das verdeutlicht, dass trotz politischer Bekundungen zur Wichtigkeit der Prävention diese im Gesundheitswesen nur eine untergeordnete Rolle spielt, ihre Potenziale aber enorm sind. Vor dem Hintergrund des Anstiegs der chronischen Erkrankungen und der damit verbundenen hohen Kosten der Behandlung könnte durch Maßnahmen der Gesundheitsförderung und der Prävention das Entstehen von Erkrankungen vermieden bzw. deren Fortschreiten verhindert werden. Der geschätzte jährliche volkswirtschaftliche Nutzen (Kosteneinsparungen) in Deutschland durch körperliche Aktivität liegt bei ca. 21 Mrd. EUR. Der Gesundheitsbericht 2015 des RKI sieht die Gesundheitsförderung und Prävention als zentrale Themenbereiche seines Berichts an. Durch diese sollen Erkrankungen vermieden, verzögert oder weniger wahrscheinlich gemacht werden.
Obwohl diese Erkenntnisse nicht neu sind, trat erst in 2015 das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention (Präventionsgesetz – PrävG), in Kraft. Die Historie zu diesem Gesetz reicht bis in das Jahr 2004. Die damalige rot-grüne Regierung brachte 2005 auf Basis von Eckpunkten von Bund und Ländern einen Gesetzesentwurf ein, der aber nach Differenzen in der Koalition und dem anschließenden Regierungswechsel bei der Bundestagswahl 2005 ad acta gelegt wurde. Die schwarz-rote Regierung unter Bundeskanzlerin Merkel startete 2014 einen neuen Vorstoß, und der Gesetzesentwurf wurde schlussendlich am 17.7.2015 verabschiedet.
Das Präventionsgesetz wird in der öffentlichen Darstellung mit zahlreichen Zielen und Verbesserungen präsentiert, wobei das Gesetz selbst keine eigenen Leistungen beinhaltet. Es regelt vielmehr Änderungen in den folgenden Vorschriften:
- Sozialgesetzbücher SGB V, VI, VII, VIII, XI,
- Infektionsschutzgesetz,
- Jugendarbeitsschutzgesetz,
- Krankenversicherung der Landwirte,
- Risikoausgleichsverordnung,
- Bundesbeihilfeverordnung,
- Bundespolizei-Heilfürsorgeverordnung.
Aus politischer Sicht wird mit dem Präventionsgesetz an die Bürger appelliert, über eine gesunde Lebensweise selbst für ihre Gesundheit zu sorgen, aber auch an alle diejenigen, die für die Gesundheit anderer mit Verantwortung tragen, z. B. Arbeitgeber, Träger von Kitas, Schulen, Pflegeheimen und vielen anderen Einrichtungen, daran mitzuwirken. Zu Erreichung dieser Ziele müssen viele Akteure an einem Strang ziehen, z. B. Krankenkassen, Pflegekassen, Unfallversicherungsträger, Bund, Länder und Kommunen, indem sie ihre Ressourcen bündeln und sich auf gemeinsame Ziele und Vorgehensweisen verständigen. Das Präventionsgesetz schafft hierzu die notwendigen Voraussetzungen. Als Ansatzpunkte für die Prävention gilt die in den Gesundheitswissenschaften und in der Praxis bereits bekannte Verhaltens- und Verhältnisprävention.
Wesentliche Inhalte des Präventionsgesetzes
Zusammenarbeit der Akteure in der Prävention und Gesundheitsförderung:
- Neben der gesetzlichen Krankenversicherung werden auch die Renten-, Unfall-, Pflege- und private Krankenversicherung eingebunden.
- Einrichtung einer nationalen Präventionskonferenz. Ziele: Festlegung der Präventionsziele und Verständigung über ein gemeinsames Vorgehen.
- Die Soziale Pflegeversicherung erhält einen neuen Präventionsauftrag, um künftig auch Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen mit gesundheitsfördernden Angeboten erreichen zu können.
- Förderung des Impfwesens.
Ausweitung von Gesundheitsuntersuchungen:
- Weiterentwicklung der bestehenden Gesundheits- und Früherkennungsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
- stärkeres Augenmerk auf individuelle Belastungen und auf Risikofaktoren für das Entstehen von Krankheiten.
- Ärzte erhalten die Möglichkeit, Präventionsempfehlungen auszustellen und damit zum Erhalt und zur Verbesserung der Gesundheit ihrer Patienten beizutragen.
- Betriebsärzte können im Rahmen einer arbeitsmedizinischen Vorsorge eine Präventionsempfehlung abgeben, die von den Krankenkassen bei der Entscheidung über die Erbringung einer Präventionsleistung berücksichtigt werden muss.
- Krankenkassen können mit Betriebsärzten Verträge über die Durchführung von Gesundheitsuntersuchungen ("Check-ups") schließen.
- Betriebsärzte können, wie Vertragsärzte, allgemeine Schutzimpfungen durchführen.
- Stärkung der betrieblichen Gesundheitsförderung, insbesondere für kleine und mittlere Betriebe (KMU).
Bereitstellung entsprechender finanzieller Ressourcen:
- Krankenkassen und Pflegekassen werden künftig mehr als 500 Mio. EUR in Ge...