Schüler von Fachschulen und Berufsfachschulen, die während des Schulbesuchs – als integraler Bestandteil der Schulausbildung – ein vorgeschriebenes Praktikum absolvieren, sind versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Maßgebend sind hierbei Beginn und Ende des Schulbesuchs im schulrechtlichen Sinne. Vom Praktikumsbetrieb sind keine U1- und U2-Umlagen, keine Insolvenzgeldumlage und keine Beiträge zur Unfallversicherung zu zahlen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?