Anspruchsgrundlage für den Erhalt von Sachleistungen ist im Anwendungsbereich der Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit die Europäische Krankenversicherungskarte. Hinsichtlich des Leistungsumfangs ist zu beachten, dass der Praktikant nur die Sachleistungen in Anspruch nehmen kann, die – unter Berücksichtigung der Dauer des Praktikums – notwendig sind. Des Weiteren können nur Leistungen in Anspruch genommen werden, die den in dem Staat lebenden und versicherten Personen zur Verfügung stehen. Ebenso müssen die in diesem Staat vorgesehenen Selbstbehalte und Eigenanteile entrichtet werden.

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