Absolviert ein Praktikant ein Zwischenpraktikum im vertragslosen Ausland und ist in Deutschland weiterhin als Student an einer deutschen Hochschule immatrikuliert, unterliegt er auch für die Dauer des Praktikums weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften. Dies gilt auch in den Fällen, in denen der Student in Deutschland wohnt und im vertragslosen Ausland studiert. Zudem unterliegt er den Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Praktikum durchgeführt wird. Es kann zu einer Doppelversicherung kommen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge