Sachverhalt
Ein Maurer, der auf ständig wechselnden Einsatzstellen arbeitet, ist im Februar an 10 Arbeitstagen auf einer 50 Kilometer von seiner Wohnung entfernt liegenden Baustelle tätig. An weiteren 10 Arbeitstagen ist er zunächst auf einer 20 Kilometer von seiner Wohnung entfernten Baustelle tätig. Dort arbeitete er bis mittags und fährt dann jeweils zu einer von der ersten Baustelle 25 Kilometer entfernten Baustelle. Diese zweite Baustelle liegt 35 Kilometer von seiner Wohnung entfernt.
Der Mitarbeiter verlässt regelmäßig um 6:30 Uhr die Wohnung und kehrt zwischen 17 und 18 Uhr dorthin zurück. Zum Firmensitz kommt der Mitarbeiter nur selten, eine Arbeitgeberzuordnung ist nicht erfolgt. Die Fahrten zu den Baustellen führt er mit dem eigenen Pkw durch. Der Arbeitgeber erstattet Fahrtkosten mit 0,30 EUR je gefahrenen Kilometer. Zudem werden die steuerlichen Verpflegungspauschalen gezahlt.
In welcher Höhe können dem Maurer für Februar Reisekosten steuer- und sozialversicherungsfrei erstattet werden?
Ergebnis
Als Maurer übt der Arbeitnehmer eine Tätigkeit an wechselnden Einsatzstellen aus. Er hat im Februar 3 Einsatzstellen. Eine erste Tätigkeitsstätte scheidet aus. Demnach können Fahrt- und Verpflegungskosten steuer- und sozialversicherungsfrei erstattet werden. Es fallen keine Übernachtungskosten an, weil der Mitarbeiter täglich zu seiner Wohnung zurückkehrt.
Für Verpflegungsmehraufwendungen werden Pauschalen gewährt. Der Maurer ist täglich zwischen 10,5 und 11,5 Stunden von seiner Wohnung abwesend. Für Abwesenheiten über 8 Stunden kann eine Pauschale i. H. v. 14 EUR täglich steuer- und sozialversicherungsfrei gewährt werden.
Für den Februar ergeben sich bei 20 Arbeitstagen steuer- und sozialversicherungsfreie Pauschalen von insgesamt 280 EUR.
Zusätzlich entstehen dem Arbeitnehmer Fahrtkosten für Fahrten zwischen Wohnung und Baustellen. Die Fahrtkosten können grundsätzlich in der tatsächlichen Höhe erstattet werden.
Bei Fahrten mit dem Pkw können ohne Einzelnachweis 0,30 EUR je gefahrenem Kilometer erstattet werden. Auf die Entfernungen kommt es nicht an. Die gesamte Fahrtstrecke von 80 Kilometern (20 km Hinfahrt + 25 km Weiterfahrt zur zweiten Baustelle + 35 km Heimfahrt) wird steuerlich anerkannt.
Folgende Fahrtkostenerstattungen sind somit steuer- und sozialversicherungsfrei möglich:
10 Tage × 2 × 50 km × 0,30 EUR |
300 EUR |
10 Tage × 80 km (Gesamtstrecke) × 0,30 EUR |
+ 240 EUR |
Summe |
540 EUR |
Insgesamt können dem Maurer für Februar Reisekosten i. H. v. 820 EUR steuer- und sozialversicherungsfrei erstattet werden.