Sachverhalt

Herr J ist deutscher Staatsbürger und wird in Deutschland versicherungspflichtig beschäftigt. Sein Arbeitgeber entsendet ihn für die Zeit vom 1.7.2023 bis 31.12.2027 nach Österreich und zahlt auch weiterhin das Gehalt.

Welche Regelungen sind in diesem Sachverhalt maßgeblich?

Ergebnis

Die Voraussetzungen für die Anwendung der Verordnung 883/04 sind erfüllt. Der Entsendezeitraum beträgt jedoch mehr als 24 Monate und übersteigt somit die zulässige Höchstgrenze. Herr J unterliegt somit ab dem 1.7.2023 den österreichischen Rechtsvorschriften. Die Ausstrahlungsregelungen gelten nicht, da die Anwendung der EU-Verordnung vorrangig ist.

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