Sachverhalt

Ein Arbeitnehmer ist seit seiner Ausbildung bei seinem Arbeitgeber beschäftigt. In diesem Jahr feiert er sein 40. Dienstjubiläum. Sein Arbeitgeber lässt ihm daher ein volles Monatsgehalt als Jubiläumszuwendung extra zukommen. Dies ist im Haustarifvertrag so geregelt.

Handelt es sich um eine regelmäßige Einnahme?

Ergebnis

Die Jubiläumszuwendung ist keine regelmäßige Einnahme, da diese Zuwendung nicht mindestens einmal jährlich gewährt wird. Die Zuwendung ist zwar beitragspflichtig, wird aber nicht auf das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt angerechnet.

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