Sachverhalt

Eine Arbeitnehmerin bekommt laut geltendem Tarifvertrag vom Arbeitgeber eine Geburtsbeihilfe anlässlich der Entbindung ihres Kindes ausgezahlt.

Handelt es sich um eine regelmäßige Einnahme?

Ergebnis

Die Arbeitnehmerin bekommt durch die beitragspflichtige Geburtsbeihilfe keine regelmäßige Einnahme. Naturgemäß kann eine Zahlung wegen einer Kindesgeburt nicht ohne weiteres nochmals erwartet werden. Somit kann eine solche Zahlung niemals regelmäßig sein.

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