Sachverhalt

Die Arbeitnehmerin B arbeitet arbeitsvertraglich 38,5 Stunden je Woche. Dafür erhält sie ein verstetigtes Arbeitsentgelt von 2.100 EUR.

Ergebnis

Ein verstetigtes Arbeitsentgelt, d. h. ein Arbeitsentgelt, das unabhängig von der Zahl der Arbeitstage im Monat jeden Monat gleich hoch ist, muss mindestens in der Höhe gezahlt werden, die sich unter Anwendung der Formel

"Zahl der Arbeitsstunden je Woche multipliziert mit 13 Wochen geteilt durch 3 Monate multipliziert mit dem Mindestlohn je Stunde"

errechnet.

Das verstetigte monatliche Arbeitsentgelt von 2.100 EUR übersteigt den Mindestlohnanspruch von 2.070,40 EUR (38,5 Stunden/Woche x 13 Wochen ./. 3 Monate x 12,41 EUR/Stunde).

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