Sachverhalt

Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine Festvergütung von 10 EUR pro Stunde bei einer Arbeitszeit von 160 Stunden, zzgl. 100 EUR monatlich Werkzeuggeld.

Ergebnis

Werkzeuggeld wird nicht als Gegenleistung für die Arbeitsleistung gezahlt und darf daher nicht angerechnet werden. Der gesetzliche Mindestlohn von 12,41 EUR je Stunde wird nicht erreicht.

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