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Praxis-Beispiele: Private Krankenversicherung / 2 Beitragszuschuss, Höhe und Anspruchsdauer

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Sachverhalt

Eine Arbeitnehmerin, 1 Kind, ist von der Versicherungspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung befreit und seit Jahren privat kranken- und pflegeversichert. Ihre Versicherungen sind zuschussberechtigt, die erforderlichen Bescheinigungen liegen dem Arbeitgeber vor. Der Beschäftigungsort liegt nicht in Sachsen.

Die Arbeitnehmerin wendet für ihre private Krankenversicherung monatlich 960 EUR und für ihre private Pflegeversicherung monatlich 120 EUR auf.

Vom 1.3.2025 an ist sie infolge Krankheit arbeitsunfähig. Nach Ablauf der Entgeltfortzahlung am 14.4.2025 erhält sie Krankentagegeld von der Privatversicherung.

Wie hoch sind Beitragszuschuss und Anspruchsdauer des Arbeitgebers zur Kranken- und Pflegeversicherung im Monat März?

Ergebnis

Der Beitragszuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung beträgt grundsätzlich die Hälfte der aufgewendeten Prämie, hier also 480 EUR zur Krankenversicherung und 60 EUR zur Pflegeversicherung.

Der Beitragszuschuss zur Krankenversicherung ist allerdings auf den gesetzlichen Höchstzuschuss begrenzt.

 
Berechnung Höchstzuschuss zur Krankenversicherung
Beitragsbemessungsgrenze 2025 monatlich 5.512,50 EUR
Halber allgemeiner Beitragssatz (14,6 %) 7,3 %
Halber durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz (2,5 %) 1,25 %
Gesamtbeitragssatz 8,55 %
Monatlicher Höchstzuschuss (5.512,50 EUR x 8,55 %) 471,32 EUR
Die Arbeitnehmerin kann max. 471,32 EUR monatlich als Beitragszuschuss zur Krankenversicherung erhalten.
 
Berechnung Höchstzuschuss zur Pflegeversicherung
Beitragsbemessungsgrenze 2025 monatlich 5.512,50 EUR
Halber Beitragssatz (3,6 %) 1,8 %
Monatlicher Höchstzuschuss (5.512,50 EUR x 1,8 %) 99,23 EUR
Die Arbeitnehmerin kann den vollen Beitragszuschuss von monatlich 60 EUR (Hälfte v. 120 EUR) zur Pflegeversicherung erhalten.

Höhe und Anspruchsdaue...

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