Sachverhalt
10 Mitarbeiter einer Jugendherberge erhalten täglich Frühstück, Mittag- und Abendessen. Pro Mahlzeit müssen die Mitarbeiter 2 EUR zahlen. Der monatliche Betrag wird vom Nettogehalt einbehalten. Wie sich aus den Aufzeichnungen für das laufende Jahr ergibt, wurden die 10 Mitarbeiter wie folgt verpflegt:
- 2.200 Frühstücke,
- 2.250 Mittagessen,
- 1.800 Abendessen.
Die Durchschnittspreise, für welche die Mahlzeiten an die Gäste der Jugendherberge abgegeben werden, betragen:
- 5 EUR für ein Frühstück,
- 10 EUR für ein Mittagessen und
- 8 EUR für ein Abendessen.
Mit dem Betriebsrat wird vereinbart, die steuerlich günstigste Besteuerungsart zu wählen.
Ergebnis
Da es sich um arbeitstägliche Mahlzeiten handelt, gelten die amtlichen Sachbezugswerte nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung. Diese betragen für 2025:
Frühstück: 2,30 EUR
Mittagessen: 4,40 EUR
Abendessen: 4,40 EUR
Verpflegung gesamt: 11,10 EUR
Berechnung Sachbezugswert |
Sachbezugswert je Frühstück |
2,30 EUR |
Abzgl. Zuzahlung je Mitarbeiter |
- 2,00 EUR |
Verbleiben |
0,30 EUR |
|
|
Sachbezugswert je Mittag-/Abendessen |
4,40 EUR |
Abzgl. Zuzahlung je Mitarbeiter |
- 2,00 EUR |
Verbleiben |
2,40 EUR |
|
|
Wert Frühstück (2.200 Essen x 0,30 EUR) |
660,00 EUR |
Wert Mittagessen (2.250 Essen x 2,40 EUR) |
5.400,00 EUR |
Wert Abendessen (1.800 Essen x 2,40 EUR) |
+ 4.320,00 EUR |
Summe geldwerte Vorteile |
10.380,00 EUR |
Geldwerter Vorteil je Arbeitnehmer (10.380 EUR : 10) |
1.038,00 EUR |
Da die Mehrzahl der Mahlzeiten an Gäste (und nicht an Arbeitnehmer) abgegeben wird, kann ggf. eine Berechnung des geldwerten Vorteils unter Berücksichtigung des Rabattfreibetrages von 1.080 EUR erfolgen. Allerdings werden die Mahlzeiten dann nicht mit dem Sachbezugswert, sondern mit dem tatsächlichen Endverbraucherpreis bewertet. Der geldwerte Vorteil der Mahlzeiten wird in diesem Fall wie folgt ermittelt:
Berechnung Rabattfreibetrag |
Fremdpreis Frühstück |
5,00 EUR |
|
Davon 96 % |
4,80 EUR |
|
Abzgl. Zuzahlung Mitarbeiter |
- 2,00 EUR |
|
Verbleiben |
2,80 EUR |
|
Gesamtwert der Frühstücke (2.200 x 2,80 EUR) |
|
6.160,00 EUR |
Fremdpreis Mittagessen |
10,00 EUR |
|
Davon 96 % |
9,60 EUR |
|
Abzgl. Zuzahlung Mitarbeiter |
- 2,00 EUR |
|
Verbleiben |
7,60 EUR |
|
Wert Mittagessen (2.250 x 7,60 EUR) |
|
+ 17.100,00 EUR |
Fremdpreis Abendessen |
8,00 EUR |
|
Davon 96 % |
7,68 EUR |
|
Abzgl. Zuzahlung Mitarbeiter |
- 2,00 EUR |
|
Verbleiben |
5,68 EUR |
|
Wert Abendessen (1.800 x 5,68 EUR) |
|
+ 10.224,00 EUR |
Summe geldwerte Vorteile |
|
33.484,00 EUR |
Geldwerter Vorteil je Arbeitnehmer (33.484 EUR : 10) |
|
3.348,40 EUR |
Abzgl. Rabattfreibetrag (höchstens 1.080 EUR) |
|
- 1.080,00 EUR |
Verbleibender geldwerter Vorteil je Arbeitnehmer |
|
2.268,40 EUR |
In diesem Fall ist die Anwendung des Rabattfreibetrags von 1.080 EUR für den Arbeitnehmer ungünstiger als die Bewertung der Mahlzeiten nach den amtlichen Sachbezugswerten.
Die Lohnversteuerung und Verbeitragung des geldwerten Vorteils von durchschnittlich 1.038 EUR je Arbeitnehmer aufgrund der amtlichen Sachbezugswerte muss über die Entgeltabrechnung der einzelnen Arbeitnehmer erfolgen. Zulässig ist auch eine Lohnsteuerpauschalierung mit 25 % durch den Arbeitgeber. Die Pauschalbesteuerung führt zur Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung.
Ein zusätzlicher Vorteil besteht für den Arbeitnehmer darin, dass der Arbeitgeber in diesem Fall die pauschale Lohnsteuer übernehmen kann.