Sachverhalt
Ein großer Energieversorger beliefert alle Mitarbeiter verbilligt Strom und Gas. Im Laufe des Jahres wird der Versorger in einen Konzern eingebracht. Die einzelnen Betriebszweige werden verselbstständigt in:
ABC Stromversorgung GmbH
ABC Gas GmbH
ABC Netz und Versorgungsleitung AG
ABC Holding AG
Der verbilligte Bezug von Strom und Gas gilt weiter für alle Mitarbeiter des Konzerns. Ein Mitarbeiter der ABC Stromversorgung GmbH nutzt einen Rabatt von 500 EUR beim Strom (Strombezug für 1.300 EUR abzüglich Zahlung von 800 EUR) und 400 EUR beim Gas (Gasbezug für 2.000 EUR abzüglich Zahlung von 1.600 EUR).
Wie sind die Vorteile steuerlich und sozialversicherungsrechtlich zu behandeln?
Ergebnis
Der Rabattfreibetrag gilt arbeitgeberbezogen: Bei der ABC Stromversorgung GmbH bleiben Rabatte beim Strombezug durch den Rabattfreibetrag begünstigt, nicht aber der verbilligte Bezug von Gas.
Strombezug mit Rabattfreibetrag |
Strompreis für Endverbraucher |
1.300 EUR |
Abzgl. pauschaler Bewertungsabschlag (4 %) |
- 52 EUR |
Zwischensumme |
1.248 EUR |
Abzgl. Zahlung Arbeitnehmer |
- 800 EUR |
Geldwerter Vorteil |
448 EUR |
Abzgl. Rabattfreibetrag 448 EUR (höchstens 1.080 EUR) |
- 448 EUR |
Steuer- und sozialversicherungspflichtiger geldwerter Vorteil |
0 EUR |
Den verbleibenden Rabattfreibetrag von 632 EUR (1.080 EUR – 448 EUR) kann der Arbeitgeber für sonstige Vergünstigungen (geldwerte Vorteile) an den Arbeitnehmer nutzen.
Gasbezug ohne Rabattfreibetrag |
Preis Endverbraucher |
2.000 EUR |
Abzgl. pauschaler Bewertungsabschlag (4 %) |
- 80 EUR |
Zwischensumme |
1.920 EUR |
Abzgl. Zahlung Arbeitnehmer |
- 1.600 EUR |
Geldwerter Vorteil |
320 EUR |
Ein Rabattfreibetrag darf nicht berücksichtigt werden, da der Arbeitgeber (ABC Stromversorgung GmbH) nicht mit Gas handelt. |
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Steuer- und sozialversicherungspflichtiger geldwerter Vorteil |
320 EUR |
Benachteiligt sind die Mitarbeiter der ABC Netz und Versorgungsleitung AG sowie der Holding AG. Ihre tarifvertraglich festgeschriebenen Preisnachlässe beim Bezug von Strom und Gas sind nicht über den Rabattfreibetrag begünstigt, da ihr Arbeitgeber keine derartigen Leistungen überwiegend an Kunden erbringt.
Selbst wenn die Holding die Muttergesellschaft bilden würde und die einzelnen Betriebszweige selbstständige Tochtergesellschaften werden, verbleibt es bei dem Ergebnis. Die Mitarbeiter erhalten den Rabattfreibetrag lediglich für den eigenen Geschäftszweig des Arbeitgebers.
Die Holding-Mitarbeiter erhalten aus keinem Betriebszweig der Tochtergesellschaften einen Rabattfreibetrag. Diese stellt weder Waren her oder vertreibt diese, noch werden Dienstleistungen erbracht.