Sachverhalt

Ein Arbeitnehmer stirbt und hat ein Zeitguthaben.

Haben die Erben Ansprüche darauf?

Ergebnis

Ja. Stirbt ein Arbeitnehmer, hat der Erbe einen Anspruch auf Auszahlung der sich aus dem angesparten Zeitguthaben ergebenden Lohnbestandteile. Die Lohnsteuer wird nach den Besteuerungsmerkmalen des Erben berechnet.

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